Vorsorgevollmacht

Jeder kann in die Situation geraten, dass er seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst in die Hand nehmen kann, sei es aufgrund einer körperlichen oder auch psychischen Erkrankung, sei es aufgrund Altersgebrechlichkeit oder eines Unfalls.

In diesem Fall ist eine Vertretung nur über einen Bevollmächtigten oder eine gesetzliche Betreuung möglich. Eine rechtliche Vertretungsbefugnis aufgrund bestehender Ehe oder aufgrund Verwandtschaft (z. B. Kinder) gibt es nicht! Wenn die Mutter z. B. aufgrund eines Schlaganfalls nicht mehr in der Lage ist, sich verständlich zu machen und ein Heimaufenthalt wird unumgänglich, können die Kinder oder der Ehemann ohne eine entsprechende Bevollmächtigung keinen Heimvertrag abschließen.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, für Sie zu handeln, wenn Sie handlungsunfähig geworden sind. Eine Vorsorgevollmacht sollte alle Aufgabengebiete, in der der Vorsorgebevollmächtigte handeln soll, genau beschreiben. In einer Vorsorgevollmacht sollten auch spezielle eigene Wünsche und Bedürfnisse aufgenommen werden, z. B. in Bezug auf ein mögliches Pflegeheim oder eine gewünschte Bestattungsform.

Der Stadtseniorenrat hat hierzu ein Formular entworfen und ist gerne bereit,  über

diese wichtige Altersvorsorge in einem persönlichen Gespräch zu informieren.