Vorsorgevollmacht
Jeder kann in die Situation geraten, dass er seine eigenen Angelegenheiten nicht
mehr selbst in die Hand nehmen kann, sei es aufgrund einer körperlichen oder
auch psychischen Erkrankung, sei es aufgrund Altersgebrechlichkeit oder eines
Unfalls.
In diesem Fall ist eine Vertretung nur über einen Bevollmächtigten oder eine
gesetzliche Betreuung möglich. Eine rechtliche Vertretungsbefugnis aufgrund
bestehender Ehe oder aufgrund Verwandtschaft (z. B. Kinder) gibt es nicht! Wenn
die Mutter z. B. aufgrund eines Schlaganfalls nicht mehr in der Lage ist, sich
verständlich zu machen und ein Heimaufenthalt wird unumgänglich, können die
Kinder oder der Ehemann ohne eine entsprechende Bevollmächtigung keinen
Heimvertrag abschließen.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens
bevollmächtigen, für Sie zu handeln, wenn Sie handlungsunfähig geworden sind.
Eine Vorsorgevollmacht sollte alle Aufgabengebiete, in der der
Vorsorgebevollmächtigte handeln soll, genau beschreiben. In einer
Vorsorgevollmacht sollten auch spezielle eigene Wünsche und Bedürfnisse
aufgenommen werden, z. B. in Bezug auf ein mögliches Pflegeheim oder eine
gewünschte Bestattungsform.
Der Stadtseniorenrat hat hierzu ein Formular entworfen und ist gerne bereit, über
diese wichtige Altersvorsorge in einem persönlichen
Gespräch zu informieren.